Eine Kontroverse entfaltet sich
Künstliche Intelligenz hat weltweit zu einem bedeutenden Wandel in verschiedenen Branchen geführt. Mit der zunehmenden Leistungsfähigkeit der KI tanzt sie jedoch auf dem schmalen Grat des Urheberrechts - ein Problem, mit dem die beliebte KI-gesteuerte App Sora 2 von OpenAi konfrontiert ist. Kürzlich wurde das Unternehmen von der Content Overseas Distribution Association (CODA), einer Organisation, die japanische Urheberrechtsinhaber wie Studio Ghibli und Bandai Namco vertritt, heftig kritisiert.
Letzte Woche veröffentlichte die CODA ein Schreiben an OpenAI, in dem sie einen sofortigen Stopp der Verwendung von Inhalten ihrer Mitglieder für das Training von OpenAIs App Sora 2 forderte. Nach Ansicht der CODA könnte die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte während des maschinellen Lernprozesses eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Modell der künstlichen Intelligenz von Sora 2 erstellt Inhalte, die urheberrechtlich geschützte Figuren enthalten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen ihre geistigen Rechte.
Japanische IP-Überbeanspruchung
Das am 30. September gestartete Spiel Sora 2 hat japanisches geistiges Eigentum (IP) stark überstrapaziert. Es generierte eine unglaubliche Menge an Inhalten, die mit japanischen Schriftzeichen und Kunstwerken gesättigt waren, was die japanische Regierung dazu veranlasste, OpenAI offiziell aufzufordern, die Nachahmung japanischer Kreationen einzustellen. Dies ist nicht das erste Mal, dass sich OpenAI stark an japanischen Inhalten bedient. Bei der Einführung von GPT-4o im März war das Highlight eine Reihe von Bildern, die im beliebten “Ghibli-Stil” produziert wurden. Interessant ist, dass sogar das Profilfoto von Sam Altman auf X einem für das Studio Ghibli typischen Stil ähnelt.
Überarbeitung der Politik
Der Präsident von OpenAI, Sam Altman, kündigte letzten Monat an, dass eine Änderung der Sora-Politik unmittelbar bevorstehe. Die CODA erwiderte daraufhin, dass die Verwendung einer Opt-out-Politik eine Verletzung des japanischen Urheberrechts darstellen könnte. CODA weist darauf hin, dass nach den japanischen Urheberrechtsbestimmungen jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks im Allgemeinen eine vorherige Genehmigung erfordert. Es gibt kein System, mit dem die Haftung für Verstöße durch nachträgliche Einwände vermieden werden kann.
Die CODA erkennt zwar die rasanten Fortschritte in der KI und ihr überwältigendes Potenzial an, besteht aber darauf, dass das geistige Eigentum respektiert werden muss. Sie haben OpenAI aufgefordert, auf die Urheberrechtsansprüche ihrer Mitglieder ernsthaft zu reagieren und deren Inhalte nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung für das maschinelle Lernen zu verwenden. Dies gilt nicht nur für den Output von Sora, sondern auch für japanisches geistiges Eigentum, das als Trainingsdaten verwendet wird.
Die Debatte um KI und Urheberrecht stellt eine komplexe Herausforderung dar, bei der ein Gleichgewicht zwischen den Rechten des geistigen Eigentums und dem technologischen Fortschritt gefunden werden muss. Der nächste Schritt von OpenAI wird zweifelsohne einen entscheidenden Präzedenzfall in dieser wichtigen Debatte schaffen.
Ursprünglich veröffentlicht unter The Verge.